Nur die Gegenwart steht uns zum Leben zur Verfügung.
Jon Kabat-Zinn
Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Auszubildende haben einen Anspruch allein zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung. Der Anspruch ist im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) geregelt. Pro Jahr steht allen in Hessen Beschäftigten, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer längeren oder kürzeren regelmäßigen Wochenarbeitszeit verlängert oder verkürzt sich der Anspruch entsprechend.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende (nur politische Bildung), die in Hessen arbeiten, haben, wenn ihr Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Anspruch besteht für Beschäftigte der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes. Nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz fallen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften.
Unsere Bildungsurlaube sind zugeschnitten auf Menschen, die sich für den faszinierenden Weg des konstanten Lernens und Wachsens entschieden haben. Wer kontinuierlich die eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitert, wird selbstbewusster – sowohl im beruflichen als auch im privaten Alltag. Diese Menschen machen immer häufiger die Erfahrung: Zwischen dem, was uns geschieht, und unserer Antwort darauf liegt die Freiheit der persönlichen Entscheidung. Die Freiheit zu wählen ist eine Chance zu wachsen und ein erfüllteres Leben zu führen. Die Energie für einen solchen lebenslangen Lernprozess gewinnen sie aus sich selbst und durch die Begegnung mit Menschen, die ebenfalls Freude am Lernen haben.
MBSR-Einübung intensiv
Die Kunst, im Alltag zu entspannen